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Wiederaufnahme der Auslieferung

Kundeninformation

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen unter Umständen bereits bekannt ist, mussten wir am 02.05.2025 für die Siewert & Kau Computertechnik GmbH einen Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Köln hat am 05.05.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltungangeordnet und Rechtsanwältin Marion Rodine von RUNKEL Rechtsanwälte zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Der Geschäftsbetrieb musste zum Schutz der Vertragspartner vor Antragstellung auf einen Notbetrieb reduziert werden. Dies erfolgte schweren Herzens, da wir Ihre Aufträge nicht erfüllen konnten. Dieser Schritt war aber alternativlos. Nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung musste mit zahlreichen Vertragspartnern gesprochen werden. Ziel war und ist die Wiederaufnahme der Belieferung durch uns. Zu unserer großen Freude ist dieser Rahmen am 15.05.2025 geschaffen worden. Wir bereiten uns daher nunmehr auf die Auslieferung und Bearbeitung Ihrer Aufträge vor.

Folgendes Vorgehen ist nunmehr beabsichtigt:

  • Sie teilen uns bitte mit, ob Sie an Ihrem Auftrag festhalten und wenn ja, in welchem Umfang.
  • Wir prüfen die Verfügbarkeit der Ware und teilen Ihnen einen neuen Liefertermin mit. Wir bestätigen Ihnen wiederum, dass
  • Zahlungen für Lieferungen nach dem 05.05.2025 ausschließlich an die u. g. Bankverbindung schuldbefreiend sind und
  • sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihres Auftrags nicht verändert haben: Preis und Zahlungskonditionen bleiben bestehen. Wir konnten es vermeiden, von Ihnen Vorkasse zu verlangen.

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass Kunden, die ein Schreiben der Coface Debitorenmanagement GmbH erhalten haben, die ebenda genannten und noch nicht bezahlten Rechnungen bitte ausschließlich an die Coface Debitorenmanagement GmbH zu begleichen haben. Alle anderen nicht von Coface benannten Rechnungen begleichen Sie bitte auf das unten genannte Konto. Bitte beachten Sie auch das bisher bestehende Lastschriftmandate nicht mehr genutzt werden können und die Forderungen per Überweisung beglichen werden müssen.

Wir benötigen von Ihnen wiederum die Bestätigung, dass

  • die bestehenden Aufträge weiterhin wirksam sind,
  • Sie mit (eigenen) Forderungen gegenüber der Siewert & Kau Computertechnik GmbH aus der Zeit vor dem 05.05.2025 nicht gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen nach dem 05.05.2025 verrechnen werden. Solche Verrechnungen sind von Gesetzes wegen unwirksam.
  • Sie die nachstehende Bankverbindung in ihrem System für Zahlungen an uns vermerkt haben.

Rain Marion Rodine als vorl. IV
Volksbank im Bergischen Land
IBAN: DE51 3406 0094 6602 4778 27
BIC: VBRSDE33XXX

An Ihren Ansprechpartnern im Unternehmen ändert sich mithin nichts. Wir kommen auch kurzfristig auf Sie persönlich zu, um Rückfragen zu besprechen.

Zur Bestätigung füllen Sie bitte die nachstehenden Felder vollständig aus:

We hereby confirm that the existing orders remain valid. We will not offset any claims we may have against Siewert & Kau Computertechnik GmbH arising prior to May 5, 2025, against any payments of Siewert & Kau Computertechnik GmbH resulting from deliveries made after May 5, 2025. - We have recorded the bank account details listed below in our system for payments to you.

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